10-11-2017, 18:18
(10-11-2017, 17:57)Pfanne schrieb:(07-11-2017, 11:43)Lullaby schrieb: was passiert mit dynamischen Titeln (in % vom Mindestunterhalt)? Hier ändern sich die Stufen offensichtlich nicht, d.h. der Pflichtige würde automatisch in eine höhere Gehaltsgruppe rutschen und müsste auf Abänderung klagen sofern sein Gehalt unverändert geblieben ist?
Beispiel: Titel über 128% vom Mindestunterhalt
DDT 2017: Stufe 6 (3.100-3.500) --> Zahlbetrag 342 €
DDT 2018: Stufe 6 (3.500-3.900) --> Zahlbetrag 349 €
Würde es etwas bringen, nicht die Stufe X zu titulieren, sondern die Stufe, die dem durchschnittlichen bereinigten Nettomonatsgehalt X entspricht?
Ich verstehe jetzt nicht genau was du meinst. Der Titel ist ein Gerichtsurteil von vor ein paar Jahren und entsprach damals dem bereinigten Nettomonatsgehalt nach Gerichtsberechnung. Nach der neuen DDT ab 2018 müsste ich beim gleichen Nettomonatsgehalt weniger zahlen, durch bestehenden Titel rutsche ich eine Stufe höher und somit wird der Zahlbetrag mehr.