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Frage zu Unterhalt und neuer DDT 2018
#14
Es sollte wohl kein problem sein im Titel einmal die alte und ab 2018 die neue Stufe zu titulieren. Die Frage ist, ob mal den Titel z.B. bis zur nächsten Änderung der DDT befristen kann.
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RE: Frage zu Unterhalt und neuer DDT 2018 - von bubi - 11-11-2017, 12:49

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