11-11-2017, 16:07
(10-11-2017, 18:12)Pfanne schrieb: Hat jemand Erfahrung damit, die Frist den Titels auf die eigene Anstellungsfrist zu legen? Also mal angenommen man hat einen 2-Jahresvertrag, dann setzt man den Frist für den Titel ebenfalls auf 2 Jahre. Illusion oder machbar?
Ein Bekannter hat auf meinen Rat hin den Unterhalt bei einem Notar titulieren lassen und zwar immer solang wie sein jeweiliger Arbeitsvertrag lief.
Begründen kann er das damit, dass die wirtschaftliche Situation nach Vertragsablauf unsicher sei.
Das JA hat sich damit zufrieden gegeben. Zumindest kam dann nichts mehr von denen.