15-11-2017, 12:24
Hallo,
unser Kind lebt im Wechselmodell. Es ist 16 Jahre alt und bekommt vom Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung von monatlich 800,- Euro Netto. Die Mutter fordert nun einen anteiligen Kindesunterhaltsausgleich, da zwischen unseren Einkommen eine Differenz besteht. Sie hat ein bereinigtes Einkommen von 1700 Euro und bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Mein bereinigtes Einkommen beträgt 2400 Euro. Wenn ich unsere Einkommen addiere, dann sind dies 4100 Euro und entspricht nach DT der 8. Einkommensstufe. Laut Tabelle hätte das Kind 2017 einen monatlichen Unterhaltsbedarf von 663 Euro. Keine Ahnung, ob für die Ermittlung des Gesamtbedarfs nun Wohnmehrkosten und die Kosten für die Monatsfahrkarte des Kindes von 150 Euro dazu kommen müssen und das Kindergeld davon abgezogen werden kann. Zumindest hat das Kind ein eigenes Einkommen, welches den Bedarf deckt. Was bleibt da noch übrig, was verhältnismäßig aufgeteilt werden kann. Habe ich einen Denkfehler? Müsste nicht die Mutter die Hälfte des Kindergeldes an mich auszahlen? Vielen Dank für jede Anregung.
unser Kind lebt im Wechselmodell. Es ist 16 Jahre alt und bekommt vom Arbeitgeber eine Ausbildungsvergütung von monatlich 800,- Euro Netto. Die Mutter fordert nun einen anteiligen Kindesunterhaltsausgleich, da zwischen unseren Einkommen eine Differenz besteht. Sie hat ein bereinigtes Einkommen von 1700 Euro und bekommt das Kindergeld ausgezahlt. Mein bereinigtes Einkommen beträgt 2400 Euro. Wenn ich unsere Einkommen addiere, dann sind dies 4100 Euro und entspricht nach DT der 8. Einkommensstufe. Laut Tabelle hätte das Kind 2017 einen monatlichen Unterhaltsbedarf von 663 Euro. Keine Ahnung, ob für die Ermittlung des Gesamtbedarfs nun Wohnmehrkosten und die Kosten für die Monatsfahrkarte des Kindes von 150 Euro dazu kommen müssen und das Kindergeld davon abgezogen werden kann. Zumindest hat das Kind ein eigenes Einkommen, welches den Bedarf deckt. Was bleibt da noch übrig, was verhältnismäßig aufgeteilt werden kann. Habe ich einen Denkfehler? Müsste nicht die Mutter die Hälfte des Kindergeldes an mich auszahlen? Vielen Dank für jede Anregung.