dein einkommen nach ddt in ausbildung.
minus hälftiges kindergelt = unterhaltsanspruch.
netto des kindes minus ausbildungspauschale.
dieser betrag hältfig.
diese hälfte dann vom unterhaltsanspruch abziehen und das ergibt das was du zahlen mußt.
minus hälftiges kindergelt = unterhaltsanspruch.
netto des kindes minus ausbildungspauschale.
dieser betrag hältfig.
diese hälfte dann vom unterhaltsanspruch abziehen und das ergibt das was du zahlen mußt.
![[Bild: erstausbildung.jpg]](http://www.oeffentlichen-dienst.de/images/M_images/erstausbildung.jpg)