15-11-2017, 19:36
Nein, sie mindern aber das Einkommen des Kindes. Mir ist aber nicht ganz klar wieso kabu von 550 EUR ausgeht. 800-150 EUR = 650 EUR. Man könnte aber auch argumentieren, dass die Ausbildungspauschale somit nicht 90 (100 EUR ab 1. Januar) beträgt, sondern 150 EUR. Das entspricht der Rechnung bei Unterhaltspflichtigen. Das wären dann 650 EUR Einkommen und damit ist der Bedarf des Kindes voll gedeckt. Kindergeld kommt ja auch noch obendrauf.
Simon, jetzt ist mir aufgefallen war wir anders gemeint haben: Ohne Wechselmodell würde nur die Hälfte des Einkommens auf einen Unterhaltsbetrag angerechnet. Mit Wechselmodell wäre das unzulässig. Ich glaube, das war dein Punkt. Sprachlich alles nicht einfach und eindeutig auszudrücken.
Simon, jetzt ist mir aufgefallen war wir anders gemeint haben: Ohne Wechselmodell würde nur die Hälfte des Einkommens auf einen Unterhaltsbetrag angerechnet. Mit Wechselmodell wäre das unzulässig. Ich glaube, das war dein Punkt. Sprachlich alles nicht einfach und eindeutig auszudrücken.