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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#84
So, die nächsten Runden sind eingeläutet:

Termin für die Abänderungsklage für den Unterhalt seit Dez. 2016 ist nun auf Januar 2018 gesetzt worden, da Kind 1 mittlerweile erwachsen ist.

Mein Anwalt hat zum Glück schnell gemerkt, dass ich beim Thema Geld keinen Spaß mehr verstehe. Ich hatte Ihn aufgefordert, dass er SOFORT bei Gericht die Fehlenden Unterlagen von Kind 1 einklagen soll. Dies hat erstaunlich gut funktioniert, da Kind nachweislich nicht darauf reagiert hatte und ich Ihm sämtliche Möglichkeiten aufgezählt hatte.

Somit habe ich auch die Lohnnachweise von meiner ex.

Frage:
a) wie kann ich ein fiktiefes Einkommen berechnen; gibt es da eine tolle Formel, die die Roben verwenden?
b) Da mein junior nicht auf eine "allgemeinbildende Schule" geht sondern auf eine "Berufliche Schule"; ist da mein Selbstbehalt nicht bei 1300€, da er dadurch nicht mehr priviligiert ist?

Ja, ich weiß... Frag Deinen Anwalt, doch der bekommt sein Geld, egal wie schlecht der auch immer Arbeitet und solchen Kreaturen vertraue ich nicht mal mehr einen Löffel an.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 16-11-2017, 10:19

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