16-11-2017, 11:55
Ich hatte überlesen das die Tochter erst 8 Monate ist. Wird sie noch gestillt? Ich habt ja gemeinsames Sorgerecht, da Ihr verheiratet wart. Du könntest auf jeden Fall Umgang einfordern. Erst beim JA wenn das nichts bringt über den Anwalt. Empfohlen sind kurze Kontakte dafür aber öfter. Wenn das Kind im Kindergarten ist den Umgang ausweiten auf großzügigen Umgang. Je älter das Kind wird umso mehr Umgang einfordern. Der Kindeswille wird mit zunehmenden Alter mehr und mehr berücksichtigt. Da ja offensichtlich keine Strafanzeigen gegen den Vater vorliegen und auch die Polizei nicht involviert war hat er gute Chancen. Den jede kann ins Frauenhaus gehen und ne Story erzählen um Ihren Ex zu entsorgen. Das ist kein Beweis, das er etwas gemacht hat.