17-11-2017, 12:09
p__ schrieb:innerhalb einer beruflichen Schule kann es Züge geben, die ihn zum privilegierten Volljährigen machen und Züge, die das nicht tun. Eine Berufsausbildung an einer Berufsschule wäre nichtprivilegiert. Andere Züge, die z.B. zu einem höheren Schulabschluss führen, würden das Kind zu einem prvilegierten Berechtigten machen. Es gibt auch Grenzbereiche. Da sind so massenhaft viele Ausbildungs- und Schulformen, dass man das auch nicht immer sicher sagen kann. Im Zweifel wird es ein Richter entscheiden müssen.
Hmm, so gesehen wird es wirklich schwierig.
Ich vermute, dass er nur einen höheren Abschluss will. Mein Problem ist aber: Er war auf einem "normalen" Gymnasium. Dort hat er die achte wiederholt (Scheidung natürlich) und ist dann im folgejahr geflogen. Dann auf der Werkreal einen Abschluss gemacht (was ich ja nicht wissen darf) und nun ist er auf einem "Beruflichen Gymnasium" und drückt sich vor Arbeit.