24-11-2017, 18:52
Meine Frau ist Ausländerin und hat hier in Deutschland keine Familie.
Sie ist nun mit unserer 8 Monate alten Tochter ins Frauenhaus geflüchtet.
Bei mir würde unsere Tochter in einem gewachsenen Familienverband mit Großeltern, Geschwistern und anderen Verwandten aufwachsen.
Ich halte dies für das Kindeswohl besser als in einem Frauenhaus aufzuwachsen. Die gegnerische Anwältin schrieb dies auch so schön in ihrem Schreiben, dass meine Frau auf längere Zeit auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Ich würde deswegen unsere Tochter zu mir holen. Mir wurden ja auch schon die Teenager zugesprochen und arbeiten tue ich auch.
Außerdem würden meine Eltern und Tanten tatkräftig mit helfen wollen.
Die KM kann ihre Tochter jederzeit besuchen, wenn sie dies möchte.
Sind hierzu Referenzfällle bekannt ?
Sie ist nun mit unserer 8 Monate alten Tochter ins Frauenhaus geflüchtet.
Bei mir würde unsere Tochter in einem gewachsenen Familienverband mit Großeltern, Geschwistern und anderen Verwandten aufwachsen.
Ich halte dies für das Kindeswohl besser als in einem Frauenhaus aufzuwachsen. Die gegnerische Anwältin schrieb dies auch so schön in ihrem Schreiben, dass meine Frau auf längere Zeit auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Ich würde deswegen unsere Tochter zu mir holen. Mir wurden ja auch schon die Teenager zugesprochen und arbeiten tue ich auch.
Außerdem würden meine Eltern und Tanten tatkräftig mit helfen wollen.
Die KM kann ihre Tochter jederzeit besuchen, wenn sie dies möchte.
Sind hierzu Referenzfällle bekannt ?