01-12-2017, 16:50
Die Voraussetzungen für die Auskunftspflicht werden von den Gerichten extrem weit ausgelegt. Da kann es schon sein, dass 30 Jahre nach der Scheidung noch ein Auskunftsersuchen kommt. Dem musst du entsprechen, auch wenn die Chancen auf eine erneute Unterhaltspflicht fast Null sind.