02-12-2017, 12:01
Die Schwarzkittel machen es sich da immer einfach:
Unterhaltsansprüche werden erst mal geprüft; das beginnt mit der Auskunft und geht mit der Berechnung von Ansprüchen weiter (... schafft Gegenstandswerte).
Erst zum Ende werden Einwendungen und Einreden wie z.B. Verwirkung geprüft.
Für die gibt's überall SOPs.
Habe noch nicht gehört, dass jemand mal offensiv eine Feststellungsklage angestrengt hat, wonach ein (jeglicher) Anspruch verwirkt sei. Dann wäre m.E. eine Auskunftsanforderung unzulässig.
Unterhaltsansprüche werden erst mal geprüft; das beginnt mit der Auskunft und geht mit der Berechnung von Ansprüchen weiter (... schafft Gegenstandswerte).
Erst zum Ende werden Einwendungen und Einreden wie z.B. Verwirkung geprüft.
Für die gibt's überall SOPs.
Habe noch nicht gehört, dass jemand mal offensiv eine Feststellungsklage angestrengt hat, wonach ein (jeglicher) Anspruch verwirkt sei. Dann wäre m.E. eine Auskunftsanforderung unzulässig.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)