24-07-2009, 14:10
Fehlen nur noch Werbeanzeigen dubioser Rechtsverdreher an alleinerziehende Mütter: "Wir pfänden für Sie! Wo sie wollen, wen Sie wollen, wann Sie wollen!"
BGH XII ZB 82/09: Ausländische Unterhaltstitel grenzenlos vollstreckbar
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