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Unterhalt für den Vater zahlen?
#3
(03-12-2017, 21:12)CheGuevara schrieb: Da gibt es doch die BGH-Rechtsprechung, dass der Vater durch sein Verhalten den Unterhalt verwirkt hat.

Lebt die Mutter noch, um die Nicht-Zahlung des Unterhalts zu dokumentieren ... oder gibt es noch Beschlüsse/Urteile von damals?

Drückt den Vater nen Fuffi und ne Flasche Wein zum Wiedersehen in die Hand und erklärt ihm, was er auszusagen hat. Ihm sind sicher die Handlungsmöglichkeiten aus der Hand genommen - aber warum soll Sohn keinen Kontakt mehr aufnehmen?

Weil Mutti das nicht will. Lass deinem Kumpel mal nach PAS recherchieren, da wird ihm manches bekannt vorkommen.

Wäre schön, wenn sich der Kontakt vom Sohn zum Vater stabilisiert.


Gibt es einen konkreten Link oder Urteil dazu?

Was den Kontakt angeht, der war vom Vater nicht gewünscht. Mein Kumpel hat das schon paar mal versucht aber der will nicht. Ist sein gutes Recht aber (er oder irgendein Amt) sich dann wegen Geld melden ist madig. Es wäre deshalb ganz gut eine Lösung für alle zu finden.
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RE: Unterhalt für den Vater zahlen? - von Markus Müller - 03-12-2017, 21:21

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