07-12-2017, 17:07
Ich hätte da mal jetzt was Anderes:
Aus der Zwangsversteigerung meines Hauses ist ein geringer Restbetrag offen geblieben, vierstelliger Betrag. Da der Überschuss direkt nach der Zangsversteigerung ca. 8.000.- € betrug (also mehr als der offene Restbetrag) und die Exe diesen Betrag eingestrichen hat (ich war da schon nicht mehr in Deutschland), sehe ich keinerlei Notwendigkeit mich abzumühen diesen Restbetrag an eine der beteiligten Banken zu zahlen - zudem Exe und ich gesamtschuldnerisch haften, und diese Bank ja auch meine Exe piesacken und verfolgen könnte.
Bislang waren alle Versuche dieser Bank, an mich oder eine zustellfähige Adresse heranzukommen, erfolglos. Nunmehr ist die Bank auf den Trick verfallen, an nahe Verwandte gleichen Nachnamens eine Einwurf-Einschreib-Sendung zu schicken, adressiert an "Familie XXXXXX", also ohne meinen Vornamen. Mit dem Angebot, gegen eine Einmalzahlung einen Vergleich zu schliessen.
Dieses Schreiben wurde beantwortet mit dem Hinweis, dass besagter Herr XXXXX, also ich, dort nicht wohnhaft sei. Rückantwort der Bank: sie droht mit Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft!
Nunmehr meine Frage: wie muss man sich das vorstellen mit einem Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft - bislang ist mir ja überhaupt nichts zugestellt worden von einem Pfändungsbeschluss. Ist damit zu rechnen, dass irgendein Richter tatsächlich einen Haftbefehl ausstellt für jemanden, dessen Aufenthalt unbekannt ist? Oder blufft die Bank nur, weil langsam die Verjährung der Forderung eintreten wird? Drei Jahre bin ich weg, der dieser Forderung zugrundeliegende Darlehgensvertrag wurde in 2012 gekündigt, von der Bank.
Aus der Zwangsversteigerung meines Hauses ist ein geringer Restbetrag offen geblieben, vierstelliger Betrag. Da der Überschuss direkt nach der Zangsversteigerung ca. 8.000.- € betrug (also mehr als der offene Restbetrag) und die Exe diesen Betrag eingestrichen hat (ich war da schon nicht mehr in Deutschland), sehe ich keinerlei Notwendigkeit mich abzumühen diesen Restbetrag an eine der beteiligten Banken zu zahlen - zudem Exe und ich gesamtschuldnerisch haften, und diese Bank ja auch meine Exe piesacken und verfolgen könnte.
Bislang waren alle Versuche dieser Bank, an mich oder eine zustellfähige Adresse heranzukommen, erfolglos. Nunmehr ist die Bank auf den Trick verfallen, an nahe Verwandte gleichen Nachnamens eine Einwurf-Einschreib-Sendung zu schicken, adressiert an "Familie XXXXXX", also ohne meinen Vornamen. Mit dem Angebot, gegen eine Einmalzahlung einen Vergleich zu schliessen.
Dieses Schreiben wurde beantwortet mit dem Hinweis, dass besagter Herr XXXXX, also ich, dort nicht wohnhaft sei. Rückantwort der Bank: sie droht mit Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft!
Nunmehr meine Frage: wie muss man sich das vorstellen mit einem Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft - bislang ist mir ja überhaupt nichts zugestellt worden von einem Pfändungsbeschluss. Ist damit zu rechnen, dass irgendein Richter tatsächlich einen Haftbefehl ausstellt für jemanden, dessen Aufenthalt unbekannt ist? Oder blufft die Bank nur, weil langsam die Verjährung der Forderung eintreten wird? Drei Jahre bin ich weg, der dieser Forderung zugrundeliegende Darlehgensvertrag wurde in 2012 gekündigt, von der Bank.
Bibel, Jesus Sirach 8.1