(07-12-2017, 18:02)Simon ii schrieb:(07-12-2017, 17:07)Austriake schrieb: Rückantwort der Bank: sie droht mit Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft!
Was ich aus Deinem Text nicht entnehmen kann: Wen wollen sie denn in Haft nehmen?
Simon II
Mich, wen sonst?
(07-12-2017, 17:40)p__ schrieb: Sicher können sie nach einer unbezahlten Forderung die Vermögensauskunft verlangen. Dazu muss dir auch vorher nichts zugestellt worden sein.
Wenn sie aber schon mit Einmalzahlung und Vergleich kommen, müssen die schon ganz schön verzweifelt sein.
Ich habe der Bank damals, als die das Hypo-Darlehen gekündigt haben, eine Quote von 50% angeboten - also meine Hälfte. Die andere Hälfte mögen sie sich bitte bei der Exe holen.
Hat die Bank abgelehnt.
Tja, blöd jetzt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1