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Willkür??
#1
Hallo zusammen,

ich bin der Neue und hoffe Ihr zerfleischt mich nicht gleich wenn ich tatsächlich in der Suchfunktion etwas überlesen habe sollte.

Zur Zeit prügel ich mich mit einer sehr hartnäckigen SB rum, diese hat einen Antrag beim Arbeitsamt gestellt auf Auszahlung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Hier besteht allerdings weder ein Titel noch sonst irgendetwas in der Art. Der Antrag wurde abgelehnt, da ich selbst weniger als den Selbstbehalt von 880€ ausbezahlt bekomme. Zum zweiten habe ich natürlich fleißig Widersprüche bezüglich , meiner Meinung nach absurden Berechnung, geschrieben. Daraufhin flatterte ein Brief vom Amtsstellenleiter ein der darauf verwies, das es sich um eine privatrechliche Angelegenheit handelt und um keinen Verwaltungsakt und somit kein Widerspruchsverfahren auslösen könne. Wollte ich so ein Verfahren dennoch, würde das bis zu 300€ kosten und sowieso abgelehnt werden. Ganz schön dreist, oder?

Auf meine Forderung, Ihre Berechnungen offen zu legen, kam die engagierte SB auf die Idee, einfach noch einmal die letzten Schriftwechsel beizufügen und droht hier mit Klage, weiteren Kosten ect. pp , wenn ich ihre Forderungen nicht titulieren lasse. Wir kennen das ja. Bei rund 840 € Arbeitslosengeld verlangt sie 27€ mit der Begründung das sie bis zu 20% herabsetzen kann, da ich ja neu verheiratet bin. Da tauchen zwangsläufig zig Fragen auf die ich nachstehend mal auf den Tisch werfe und bitte euch um euer Wissen und Erfahrungen.

1) Kann der Selbstbehalt ohne weiteres von der Beistandsschaft gekürzt werden. ohne das die wissen, was mein Gatte tatsächlich verdient  ?
2) Wer kann mir genau erklären wie berechnet wird. Bitte verweist da nicht auf irgendwelche Rechner, die finde ich grausig.
3) Was kann ich tun um dieser SB klar zu machen das sie detailliert ihren Rechenweg offen zu legen hat. Ich wills ja nur kapieren
4) Muss nicht letztendlich ein Richter entscheiden ob und wie weit gekürzt werden darf, wenn man unter dem Selbstbehalt liegt?
5) Selbst bei einem damaligen Verdienst von 1200 netto soll ich jetzt plötzlich nachzahlen, obwohl hier nicht vom bereinigtem Einkommen ausgegangen wurde. Auch hier komme ich unter dem Selbstbehalt.

Danke für euer Wissen und eure Meinungen dazu
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Willkür?? - von Puffer - 09-12-2017, 11:21
RE: Willkür?? - von p__ - 09-12-2017, 12:02
RE: Willkür?? - von Puffer - 09-12-2017, 12:06
RE: Willkür?? - von p__ - 09-12-2017, 12:37
RE: Willkür?? - von Puffer - 09-12-2017, 13:07
RE: Willkür?? - von p__ - 09-12-2017, 16:46
RE: Willkür?? - von Puffer - 10-12-2017, 23:07
RE: Willkür?? - von p__ - 10-12-2017, 23:28
RE: Willkür?? - von Puffer - 11-12-2017, 05:37
RE: Willkür?? - von p__ - 11-12-2017, 11:30
RE: Willkür?? - von Puffer - 11-12-2017, 17:03

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