09-12-2017, 12:02
Zur Abzweigung lies mal https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/i...TBAI417243 durch, dort wird die tatsächliche Umsetzung von §48 SGB I erklärt.
Offenbar hat man dich wie in Punkt 1.4.2. einfach mal ohne Unterhaltstitel als unterhaltspflichtig eingestuft.
Offenbar hat man dich wie in Punkt 1.4.2. einfach mal ohne Unterhaltstitel als unterhaltspflichtig eingestuft.