09-12-2017, 12:06
(09-12-2017, 12:02)p__ schrieb: Zur Abzweigung lies mal https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/i...TBAI417243 durch, dort wird die tatsächliche Umsetzung von §48 SGB I erklärt.
Offenbar hat man dich wie in Punkt 1.4.2. einfach mal ohne Unterhaltstitel als unterhaltspflichtig eingestuft.
Das sehe ich auch so. Wahrscheinlich hat die SB angenommen, das der Antrag mal so rasch durchgewunken wird. Hier stellt sich allerdings die Frage ob sie ohne Titulierung überhaupt ansatzweise das Recht dazu gehabt hätte und wenn nein, wie ich ihr eine Freude zu Weihnachten machen könnte,