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Willkür??
#4
Das Recht zu dieser de-facto-Pfändung ohne Titel leitet die Arbeitsagentur aus jenem §48 SGB her. Die Sachbearbeiterin des Jugendamts hat das initiiert, aber durchgeführt und entschieden hat die Arbeitsagentur. Ein ziemlich einzigartiger Bruch mit dem BGB und dem Vollstreckungsrecht: Pfändung nach persönlichem Ermessen ohne Titel, ohne Vollstreckungsbescheid, ohne Grenze.

Gegen die Höhe einer Abzweigung könnte man mittels Vollstreckungsgericht vorgehen, aber erst wenn sie tatsächlich stattfindet. Gegen den Grund der Abzweigung müsste wohl gegen die Folgen des §48 SGB vorgegangen werden, das wäre dann das Sozialgericht.

Ich vermute, im Jugendamt sehen sie wenig Chancen, dich auf Unterhalt zu verklagen. Also nehmen sie die schmierigen Abkürzung und setzen einfach mal das BGB ausser Kraft: Abzweigung bei der Arbeitsagentur anleiern. Deshalb wird es wenig bringen, mit dem Unterhaltsrecht im Jugendamt zu argumentieren. Die brauchen dir nicht mal zuhören, dir nichts erklären.

Über vollstreckbare Ansprüche kann nur ein Richter entscheiden, nicht das Jugendamt und nicht die Arbeitsagentur. Problem hier ist, dass es gar nicht auf dieser Ebene läuft, dir das Geld aber trotzdem weggenommen werden soll.
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Willkür?? - von Puffer - 09-12-2017, 11:21
RE: Willkür?? - von p__ - 09-12-2017, 12:02
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RE: Willkür?? - von p__ - 11-12-2017, 11:30
RE: Willkür?? - von Puffer - 11-12-2017, 17:03

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