09-12-2017, 16:46
Im Jugendamt kannst du nichts bewirken. Die sind dir gegenüber zu genau gar nix verpflichtet. Insbesondere nicht zu Beratungen, Erklärungen, Beschwerdebearbeitung. Ich nehme an, du hast entweder mit einem Beistand zu tun oder mit der Unterhaltsvorschusskasse. Das sind per Gesetz reine Anwälte des Unterhaltsberechtigten. Nur, dass sie immer auf Staatskosten für den Berechtigten arbeiten. Ein gegnerischer Anwalt wird dich auch nicht beraten.
Das Jugendamt fordert bei der Arbeitsagentur die Abzweigung deines Arbeitslosengeldes an. Diese Anforderung kannst du nicht unterbinden. Die AA entscheidet darüber und über die Höhe eigenständig, so wie es im verlinkten Dokument steht. Ob auch andere Mittel gegen diese Entscheidung ausser einer Klage vor dem Sozialgericht möglich sind, weiss ich nicht. Es ist zwar ein Hammer, einfach so ohne Vollstreckbarkeit nach reiner Gutherrinnenart de facto loszupfänden, aber leider Realität. Das ist etwa so wie wenn ich jemand eins auf die Mütze gebe dass ihm Nase zerbricht und dann sage, das wäre in Wirklichkeit ein Kuss gewesen und deshalb alles ganz rechtmässig.
Mit einem Titel wärst du auch nicht besser dran. Den würdest du nicht mehr loswerden und man würde genauso versuchen, an dein Arbeitslosengeld zu kommen. Immerhin kam sie ja wohl bisher bei der Arbeitsagentur nicht damit durch, dir doch noch was zu abzuzweigen. Ob die AA doch noch 27.- abzweigt, wird sich noch herausstellen. In dem Fall würde ich vors Vollstreckungsgericht. Das ist auf jeden Fall einfacher, billiger und erfolgversprechender wie zum Sozialgericht und dort die Grundlagen der Abzweigung anzugreifen.
Das Jugendamt fordert bei der Arbeitsagentur die Abzweigung deines Arbeitslosengeldes an. Diese Anforderung kannst du nicht unterbinden. Die AA entscheidet darüber und über die Höhe eigenständig, so wie es im verlinkten Dokument steht. Ob auch andere Mittel gegen diese Entscheidung ausser einer Klage vor dem Sozialgericht möglich sind, weiss ich nicht. Es ist zwar ein Hammer, einfach so ohne Vollstreckbarkeit nach reiner Gutherrinnenart de facto loszupfänden, aber leider Realität. Das ist etwa so wie wenn ich jemand eins auf die Mütze gebe dass ihm Nase zerbricht und dann sage, das wäre in Wirklichkeit ein Kuss gewesen und deshalb alles ganz rechtmässig.
Mit einem Titel wärst du auch nicht besser dran. Den würdest du nicht mehr loswerden und man würde genauso versuchen, an dein Arbeitslosengeld zu kommen. Immerhin kam sie ja wohl bisher bei der Arbeitsagentur nicht damit durch, dir doch noch was zu abzuzweigen. Ob die AA doch noch 27.- abzweigt, wird sich noch herausstellen. In dem Fall würde ich vors Vollstreckungsgericht. Das ist auf jeden Fall einfacher, billiger und erfolgversprechender wie zum Sozialgericht und dort die Grundlagen der Abzweigung anzugreifen.