09-12-2017, 18:55
(09-12-2017, 18:24)p__ schrieb: Ja, dann zahlt der Antragsteller alles. Wenn jeder (also der Antragsteller und der Antragsgegner) seins zahlt, würde es "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" heissen.
@ p
Du bist Dir sicher ? Keine Ausnahmen...Ich sehe das genauso !
Hintergrund (winzige Kurzfassung)
Habe mir aus Langeweile mal meine 3 Ermittlungsakten (§170 StGB) angeschaut...Dabei ist mir aufgefallen das bei meiner Abänderungsklage 2012 die Angaben nicht mit der Ermittlungsakte übereinstimmen...
Ich habe das Gefühl die Kindesmutter war gar nicht Aktivlegitimiert und hat falsche Angaben gemacht...und die Richterin (natürlich weiblich) wollte Ihre Fehler zumindest mit den "Kosten" wieder gut machen...Ich habe "nur" einmal Kosten für eine Partei bekommen.