10-12-2017, 23:07
Hallo P___,
das mit dem Vollstreckungsgericht ist ne hübsche Idee, jedoch stellt sich mir die Frage wie ich das Schreiben zu dem Verein formulieren soll? Ein Antrag zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit, hilfsweise Klage ? Irgendwelche einstweiligen Verfügungen gegen das JA ? Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Beistandsschaft.
Noch etwas brennt mir unter den Fingernägeln, kann das JA "willkürlich" Kürzungen in der Berechnung vornehmen? Ich meine mich zu erinnern, das das Arbeitslosengeld/Sozialgeld bis zu einer Höhe von 730€ gekürzt werden könne, nehm aber grundsätzlich an, das das wiederum nur durch einen Richterspruch durchsetzbar wäre.
Wie dem auch sei, werd ich die SB noch etwas in den Wahnsinn treiben müssen, denn wir sind hier ja weder auf dem Jahrmarkt noch bei Wünsch dir was. Klar, das sie irgendwann den Klageweg beschreiten wird, dann ist das eben so, zumindest kann man dann relativ sicher sein von der guten Fee nicht über den Tisch gezogen worden zu sein. Meinungen?
das mit dem Vollstreckungsgericht ist ne hübsche Idee, jedoch stellt sich mir die Frage wie ich das Schreiben zu dem Verein formulieren soll? Ein Antrag zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit, hilfsweise Klage ? Irgendwelche einstweiligen Verfügungen gegen das JA ? Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Beistandsschaft.
Noch etwas brennt mir unter den Fingernägeln, kann das JA "willkürlich" Kürzungen in der Berechnung vornehmen? Ich meine mich zu erinnern, das das Arbeitslosengeld/Sozialgeld bis zu einer Höhe von 730€ gekürzt werden könne, nehm aber grundsätzlich an, das das wiederum nur durch einen Richterspruch durchsetzbar wäre.
Wie dem auch sei, werd ich die SB noch etwas in den Wahnsinn treiben müssen, denn wir sind hier ja weder auf dem Jahrmarkt noch bei Wünsch dir was. Klar, das sie irgendwann den Klageweg beschreiten wird, dann ist das eben so, zumindest kann man dann relativ sicher sein von der guten Fee nicht über den Tisch gezogen worden zu sein. Meinungen?