24-07-2009, 15:50
Der 12. Senat scheint sich in Betreuungsfragen ja recht gut auszukennen. Vermutlich steht er schon längst selbst unter Betreuung, anders sind solche Wahnsinns-Urteile nicht zu deuten.
BGH XII ZR 102/08: Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre
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