14-12-2017, 21:02
Eine Anhörungsrüge ist ein Instrument auf einer ganz anderen Ebene wie die von §155b FamFG. Bist du sicher, dass du die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Anhörungsrüge erfüllt hast? Die Begründung, warum Art. 103 Abs. 1 GG verletzt wurde und was damit bewirkt wurde, die Zweiwochenfrist.
Herrschte für das Verfahren am OLG Anwaltszwang? Dann kann sie nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Ohne Anwalt könnte das Gericht sie dann einfach ignorieren.
Eine Gegendarstellung hat damit erstmal nichts zu tun. Es gibt noch den Begriff der Gegenvorstellung. Die ist nur eine Art Petition.
Herrschte für das Verfahren am OLG Anwaltszwang? Dann kann sie nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Ohne Anwalt könnte das Gericht sie dann einfach ignorieren.
Eine Gegendarstellung hat damit erstmal nichts zu tun. Es gibt noch den Begriff der Gegenvorstellung. Die ist nur eine Art Petition.