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BGH XII ZR 102/08: Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre
#5
ich wusste schon damals, dass die 3 jahre eine luege waren. den hoffnungslosen mut zu machen - das ist boshaft. das ist wie einem hungernden zu versprechen, dass morgen ein dickes steak auf ihn wartet ... die einzige chance ist wahrscheinlich genauso kriminell zu handeln wie der gesetzgeber.
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RE: BGH XII ZR 102/08: Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre - von Exilierter - 24-07-2009, 18:18

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