14-12-2017, 23:02
Ein psychiatrisches Gutachten kann auch in einem Strafverfahren vom Richter angeordnet werden. Das kannst du als Dritter aber nicht initiieren. Dazu muss die Dame erst so viel Mist bauen, dass die Polizei sie einkassiert.
Verfahren, die du selbst starten kannst und in denen du eine Begutachtung anregen kannst (also den Vorschlag machen und hoffen, dass der Richter das anordnet) sind z.B. Geschwaltschutzverfahren oder eben etwas aus dem Familienrecht. Einen Antrag auf Begutachtung stellen kannst du nicht, nur die Anregung geben. Wie es andere schon gesagt haben: Der Erfolg dieses Weges ist so gut wie ausgeschlossen.
In deinem Fall kannst du zum Jugendamt am Wohnort der Kinder und mit möglichst gut beweisbaren Tatsachen in der Hand darauf hinweisen, dass anscheinend eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und darum bitten, der Mutter zu helfen. Das würde ich probieren, es kostet nichts. Bewirken wird es freilich auch kaum etwas. Aber immer noch besser wie ein Gerichtsverfahren anzufangen, weil du eine Begutachtung willst.
Verfahren, die du selbst starten kannst und in denen du eine Begutachtung anregen kannst (also den Vorschlag machen und hoffen, dass der Richter das anordnet) sind z.B. Geschwaltschutzverfahren oder eben etwas aus dem Familienrecht. Einen Antrag auf Begutachtung stellen kannst du nicht, nur die Anregung geben. Wie es andere schon gesagt haben: Der Erfolg dieses Weges ist so gut wie ausgeschlossen.
In deinem Fall kannst du zum Jugendamt am Wohnort der Kinder und mit möglichst gut beweisbaren Tatsachen in der Hand darauf hinweisen, dass anscheinend eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und darum bitten, der Mutter zu helfen. Das würde ich probieren, es kostet nichts. Bewirken wird es freilich auch kaum etwas. Aber immer noch besser wie ein Gerichtsverfahren anzufangen, weil du eine Begutachtung willst.