15-12-2017, 10:51
Das ist schon mal gut, Kindschaftssachen sind auch am OLG ohne Anwaltszwang.
Aber Telefax: Erklärungen per Telefax entsprechen nicht der Schriftform, denn das Fax dient lediglich der Übermittlung. Der Empfänger erhält eine Unterschrift nur in Form einer Kopie, nicht das zur Wirksamkeit der Erklärung erforderliche Original. Ich würde sagen: Da ist nichts mehr zu machen.
Aber Telefax: Erklärungen per Telefax entsprechen nicht der Schriftform, denn das Fax dient lediglich der Übermittlung. Der Empfänger erhält eine Unterschrift nur in Form einer Kopie, nicht das zur Wirksamkeit der Erklärung erforderliche Original. Ich würde sagen: Da ist nichts mehr zu machen.