15-12-2017, 16:00
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bv...g/form.htm
Letzten Absatz beachten. Zudem noch der Hinweis, dass der TS offenbar anwaltlich nicht vertreten ist,- aber immerhin gut formulierte
Texte an Gerichte schreiben kann die auf eine gewisse Rechtskundigkeit schliessen lassen. Aus meiner Erfahrung ist es nicht das schlechteste, sich bei Gerichten immer etwas unbeholfen bzw. "dumm" anzustellen.
Letzten Absatz beachten. Zudem noch der Hinweis, dass der TS offenbar anwaltlich nicht vertreten ist,- aber immerhin gut formulierte
Texte an Gerichte schreiben kann die auf eine gewisse Rechtskundigkeit schliessen lassen. Aus meiner Erfahrung ist es nicht das schlechteste, sich bei Gerichten immer etwas unbeholfen bzw. "dumm" anzustellen.