Unabhängig von den (un)erfüllten Voraussetzungen hat ein Anruf beim OLG nun eine Erklärung für die Verzögerung gebracht. Die Akten wurden an die Staatsanwaltschaft versandt, da in diesem Verfahren der Gutachtachter wegen "Falschaussage" angezeigt wurde. Nach Aktenrücklauf soll zeitnah über die Anhörungsrüge entschieden werden. Ich hoffe, dies ist nicht erst in drei Jahren. Da fragt man sich, warum man dies nicht schon auf die schriftlichen Anfragen mitgeteilt hat? Soll ich das Original nachreichen?
Beschleunigungsrüge
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Beschleunigungsrüge - von Onyx - 14-12-2017, 19:51
RE: Beschleunigungsrüge - von p__ - 14-12-2017, 21:02
RE: Beschleunigungsrüge - von Onyx - 14-12-2017, 23:06
RE: Beschleunigungsrüge - von kay - 15-12-2017, 10:08
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RE: Beschleunigungsrüge - von Mercedes_AMG - 15-12-2017, 16:00
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Beschleunigungsrüge - von CheGuevara - 15-12-2017, 20:14
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