18-12-2017, 09:41
Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten hier.
Ausgangslage: Scheidung in Deutschland 2013. Ich (deutscher Staatsangehöriger) zahle keinen nachehelichen Unterhalt an die Ex, jedoch Kindesunterhalt (nicht tituliert) für unseren 12-jährigen Sohn (DDT Stufe 1). Gemeinsames Sorgerecht liegt vor, ich sehe meinen Sohn regelmäßig und habe zu ihm ein gutes Verhältnis. Ganz anders als das zur Ex: es ist auf ihrer Seite von tiefstem Misstrauen mir gegenüber geprägt und meinerseits auf eine „angemessene Verachtung“ ihr gegenüber reduziert.
Habe seit 2013 Wohnsitze in Deutschland und Österreich. Steueransässigkeit und Sozialversicherungspflicht in Österreich. Da es mir aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage zunehmend schwerer fällt, den hohen KU in Deutschland zu zahlen, überlege ich, den deutschen Wohnsitz aufzugeben und ganz nach Österreich zu gehen.
Wenn ich dies nun umsetze und anschließend die Zahlungen kürze, wird die Ex (bzw. das Jugendamt als ihr kostenloses Inkassobüro) vermutlich sofort klagen. Nach welchem Recht würde dann der KU ermittelt? Wir bewegen uns doch hier im Zivilrecht, und da hört meines Wissens nach die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit an der Grenze auf, oder sehe ich das falsch?
Hintergrund: in Österreich wird der KU individuell nach der finanziellen Lage des Unterhaltpflichtigen ermittelt und richtet sich nicht starr nach einer vollkommen weltfremden Tabelle. Sollte ich also nach österreichischem Recht zu KU verurteilt werden, würde dies vermutlich günstiger sein als der aktuelle Status.
Kennt sich da jemand aus?
Ausgangslage: Scheidung in Deutschland 2013. Ich (deutscher Staatsangehöriger) zahle keinen nachehelichen Unterhalt an die Ex, jedoch Kindesunterhalt (nicht tituliert) für unseren 12-jährigen Sohn (DDT Stufe 1). Gemeinsames Sorgerecht liegt vor, ich sehe meinen Sohn regelmäßig und habe zu ihm ein gutes Verhältnis. Ganz anders als das zur Ex: es ist auf ihrer Seite von tiefstem Misstrauen mir gegenüber geprägt und meinerseits auf eine „angemessene Verachtung“ ihr gegenüber reduziert.
Habe seit 2013 Wohnsitze in Deutschland und Österreich. Steueransässigkeit und Sozialversicherungspflicht in Österreich. Da es mir aufgrund meiner wirtschaftlichen Lage zunehmend schwerer fällt, den hohen KU in Deutschland zu zahlen, überlege ich, den deutschen Wohnsitz aufzugeben und ganz nach Österreich zu gehen.
Wenn ich dies nun umsetze und anschließend die Zahlungen kürze, wird die Ex (bzw. das Jugendamt als ihr kostenloses Inkassobüro) vermutlich sofort klagen. Nach welchem Recht würde dann der KU ermittelt? Wir bewegen uns doch hier im Zivilrecht, und da hört meines Wissens nach die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit an der Grenze auf, oder sehe ich das falsch?
Hintergrund: in Österreich wird der KU individuell nach der finanziellen Lage des Unterhaltpflichtigen ermittelt und richtet sich nicht starr nach einer vollkommen weltfremden Tabelle. Sollte ich also nach österreichischem Recht zu KU verurteilt werden, würde dies vermutlich günstiger sein als der aktuelle Status.
Kennt sich da jemand aus?