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Welches Recht bei Auslandsaufenthalt?
#2
Bei Kindesunterhalt kann man sagen: Es gilt der Wohnsitz der Berechtigten, ausser am Wohnsitz des Pflichtigen gibt es noch mehr zu holen. Die Berechtigte kann den Gerichtsstand woanders hintricksen, der Pflichtige nicht.
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RE: Welches Recht bei Auslandsaufenthalt? - von p__ - 18-12-2017, 10:27

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