18-12-2017, 15:59
Das Problem ist, dass Ex oder Jugendamt ziemlich einfach einen Titel nach deutschem Recht erzwingen können und wenns auch nur Stufe 1 ist. Und Vorsicht, auch Österreich hat ein zentrales Melderegister. Da wird man sehr schnell gefunden und ruckzuck exekutiert, wenn mal ein Titel da ist: http://www.wien.diplo.de/contentblob/396...eckung.pdf
Auch ein unentdecktes Konto nutzt da nichts, wenn man Arbeitnehmer ist. Dann wird halt beim Arbeitgeber gepfändet. Und wenn nicht genug zu holen ist, muss der Verpflichtete ein Vermögensverzeichnis vorlegen (in D nannte man das früher Offenbarungseid, heute eidesstattliche Versicherung). Und auch wie in D: Verweigert der Verpflichtete die Anfertigung oder Unterzeichnung eines Vermögensverzeichnisses, kann das Gericht eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten verhängen.
Im unteren Bereich sind die österreichischen Unterhaltshöhen etwas niedriger, aber manchmal nicht graduell, manchmal schon, kommt drauf an wie es bei dir aussieht. Da werden je nach Alter 16-22% vom Netto fürs erste Kind fällig, Unterhalt wird immer nach Prozenten berechnet. Ein grosser Vorteil ist nur im oberen Bereich zu finden, die Luxusgrenze ist klarer und enger definiert, dann ist auch explizit keine Auskunftspflicht mehr vorhanden. Aber das betrifft dich ja nicht. Die österreichische Familienbeihilfe (in D: Kindergeld) könntest du in deiner Konstallation auch nicht abziehen, wenn es dir gelingen würde den Gerichtsstand zu verlegen.
Auch ein unentdecktes Konto nutzt da nichts, wenn man Arbeitnehmer ist. Dann wird halt beim Arbeitgeber gepfändet. Und wenn nicht genug zu holen ist, muss der Verpflichtete ein Vermögensverzeichnis vorlegen (in D nannte man das früher Offenbarungseid, heute eidesstattliche Versicherung). Und auch wie in D: Verweigert der Verpflichtete die Anfertigung oder Unterzeichnung eines Vermögensverzeichnisses, kann das Gericht eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten verhängen.
Im unteren Bereich sind die österreichischen Unterhaltshöhen etwas niedriger, aber manchmal nicht graduell, manchmal schon, kommt drauf an wie es bei dir aussieht. Da werden je nach Alter 16-22% vom Netto fürs erste Kind fällig, Unterhalt wird immer nach Prozenten berechnet. Ein grosser Vorteil ist nur im oberen Bereich zu finden, die Luxusgrenze ist klarer und enger definiert, dann ist auch explizit keine Auskunftspflicht mehr vorhanden. Aber das betrifft dich ja nicht. Die österreichische Familienbeihilfe (in D: Kindergeld) könntest du in deiner Konstallation auch nicht abziehen, wenn es dir gelingen würde den Gerichtsstand zu verlegen.