Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ??
#3
... und nie vergessen: Indem man zahlt, begehrt die andere Seite mehr. Als Nächstes kommen die gerissenen Schnürsenkel und ein Bleistift.

Außerdem wird sie weiterhin in aller Öffentlichkeit erzählen, dass sie ja "nur" das bisschen Unterhalt bekommt. Da wird sich selbst dann nichts dran ändern, wenn man einen Tausender zusätzlich zahlen würde. Selbst in meiner ländlichen Umgebung, habe ich letztens schon wieder Bestätigung über dieses Verhalten bekommen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ?? - von Nappo - 26-12-2017, 21:30

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Urteil, öffentliche Zustellung Austriake 7 8.925 10-09-2018, 10:56
Letzter Beitrag: Bruno
  öffentliche Institution in Lippstadt? Desaster2005 0 2.357 23-02-2013, 17:32
Letzter Beitrag: Desaster2005
  Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht? Mighel24 12 13.873 06-12-2012, 00:05
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste