30-12-2017, 14:51
Das Familienminsterium gefragt, woher die Düsseldorfer Tabelle kommt? Das hätte sie einfacher haben können. Ausserdem hat das Familienministerium ziemlich frech gelogen, Frau F schreibt, sie würde Mindestunterhalt bekommen. Und wie hoch der Mindestunterhalt ist, richtet sich gemäss § 1612a "Mindestunterhalt minderjähriger Kinder":
"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes." Und wer legt das fest? Steht auch drin in Abs. 4: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen."
Die Düsseldorfer Robenclique legt Modalitäten und höhere Stufen fest, aber nicht die Basis und den Mindestunterhalt. Aber Erklärungen sind bei dieser Klientel verschwendete Energie.
"Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes." Und wer legt das fest? Steht auch drin in Abs. 4: "Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Mindestunterhalt erstmals zum 1. Januar 2016 und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen."
Die Düsseldorfer Robenclique legt Modalitäten und höhere Stufen fest, aber nicht die Basis und den Mindestunterhalt. Aber Erklärungen sind bei dieser Klientel verschwendete Energie.