31-12-2017, 15:30
Hi Forum,
ist ein Aktuer kurzfristiger Fall.
Vorgeschichte: Ich hab das Kind alle zwei Wochenden. Der Rhythmus blieb auch über das Jahreswechsel.
Vor 3 Moanten fragte die KM die Wochenenden zuwechseln, was ich nicht zustimmen konnte da ich an meinen "Kind freien Wochenende" anderwertig geplant (teilweise mit Buchungen etcpp).
Vorhin fragte sie mich, das wir das Wechseln wollten, was nicht stimmte, und machte Theater.
Nun schreibt sie mir via SMS das sie an mein WE mir das Kind nicht geben will, sondern nur an ihren, mit der Begründung das wäre Leitsprüche der Gerichte.
Also das die Wochenenden jedes neue Jahr durch getauscht wird, ich jedoch poche auf das "Gewohnheitsrecht" weil wir dies seit sechs Jahren so Handhaben.
Ich habe nun vor, endlich eine Schriftliche Umgangsregelung bei Gericht beizuführen und an meinen Umgangswochenenden dort aufzuschlagen ggf mit der Polizei.
Wäre das so Clever oder ein schuss ins Knie?
ist ein Aktuer kurzfristiger Fall.
Vorgeschichte: Ich hab das Kind alle zwei Wochenden. Der Rhythmus blieb auch über das Jahreswechsel.
Vor 3 Moanten fragte die KM die Wochenenden zuwechseln, was ich nicht zustimmen konnte da ich an meinen "Kind freien Wochenende" anderwertig geplant (teilweise mit Buchungen etcpp).
Vorhin fragte sie mich, das wir das Wechseln wollten, was nicht stimmte, und machte Theater.
Nun schreibt sie mir via SMS das sie an mein WE mir das Kind nicht geben will, sondern nur an ihren, mit der Begründung das wäre Leitsprüche der Gerichte.
Also das die Wochenenden jedes neue Jahr durch getauscht wird, ich jedoch poche auf das "Gewohnheitsrecht" weil wir dies seit sechs Jahren so Handhaben.
Ich habe nun vor, endlich eine Schriftliche Umgangsregelung bei Gericht beizuführen und an meinen Umgangswochenenden dort aufzuschlagen ggf mit der Polizei.
Wäre das so Clever oder ein schuss ins Knie?