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Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst...
#1
Hallo an alle Väter, Mütter, Eltern und vielleicht gar interessierte Kinder,

vor einigen Tagen bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden. Nachdem ich einige wirklich spannende Diskussionen verfolgen konnte, habe ich nun dazu entschieden, ebenfalls mal einen kleinen Erfahrungsbericht zum Thema 'Umgangsverfahren' zu erstellen.

Das vielleicht Besondere in meinem Fall: Seit Beginn der Rechtsstreitigkeiten mit der Mutter im Jahr 2015 vertrete ich mich vollumfänglich in Eigenregie. Ich bin gewissermaßen mein eigener Anwalt. Und das durchaus mit Erfolg, wie ich im Folgenden kurz (obwohl der Schriftverkehr inzwischen zwei Aktenordner umfasst) berichten werde...

Doch zunächst zur Situation: Unser Sohn ist gerade fünf Jahre alt geworden. Hervorgegangen ist er aus einer lockeren, kurzen Affäre im Jahr 2012. Die Kindesmutter ist deutlich älter als ich (ich bin Anfang 30) und verheiratet mit einem nochmals deutlich älteren Ehemann. Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Sie hat außerdem bereits einen unehelichen Sohn im Alter von 13 Jahren. Spätestens seit der Vaterschaftsfeststellung durch das Amtsgericht vor mehr als vier Jahren versuche ich, trotz der schwierigen Situation, unserem Kind ein bestmöglicher Papa zu sein.

Dies gelingt mir jedoch nur zum Teil. Denn für die Mutter ist unser kleiner Junge inzwischen ein Manipulations- und Machtinstrument geworden, das eingesetzt wird, um mich zu verleumden, mich zu beleidigen und mir meine Menschenrechte nehmen zu können. Jedweder Beziehungsaufbau zwischen Sohn und Vater wird massiv torpediert. In einer solchen Situation können irgendwann nur noch Dritte helfen. Die zunächst geführten Gespräche mit dem Jugendamt waren jeweils nur von kurzer Wirkdauer. Geplante Umgänge wurden immer wieder verweigert. Und so habe ich mich im November 2015 erstmals hilfesuchend an das zuständige Amtsgericht gewandt. Dabei war ich von Anfang an der Überzeugung, dass Sohn und Vater ein Recht auf Kontakt haben, dass es auch staatlich zu schützen gilt. Und so habe ich bewusst auf einen Rechtsvertreter in Form eines Fachanwalts für Familienrecht verzichtet und die Verfahren selbstständig geführt.

In den folgenden Beiträgen werde ich die einzelnen von mir geführten Verfahren kurz anhand wesentlicher Eckpunkte skizzieren und bei Bedarf aus Originaltexten des Schriftverkehrs „zitieren“. Außerdem werde ich teils auf Gesetzesgrundlagen und gerichtliche Entscheidungen verweisen. Ich weiße allerdings darauf hin, dass ich KEIN Jurist bin und mir alle Punkte nur in Eigenarbeit angelesen habe.

Es folgen nun in separaten Beiträgen:

Verfahren 1: Antrag Umgangsregelung 2-wöchentlich mit Übernachtung

Beschwerdeverfahren zu 1: Überprüfung Beschluss Umgang durch Oberlandesgericht

Verfahren 2: Antrag auf gemeinsame Sorge

Verfahren 3: Antrag auf Erweiterung Umgangsregelung hinsichtlich Urlaub

Ich freue mich auf interessante Kommentare, Rückfragen und hoffentlich auch Erlebnisberichte von Vätern, die sich für einen ähnlichen Weg entschieden haben.

Viele Grüße
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Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst... - von PapaSpeakIng - 09-01-2018, 13:40

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