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Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst...
#5
Von positiv verlaufenen Fällen hört man viel zu wenig, deshalb nur her mit der Schilderung.

Dein erster Antrag war ein sehr bescheidener Standardumgang, die Gegenargumente waren die Standardargumente und der Beschluss war ein Standardbeschluss, hört sich alles nach Abheftung von Textbausteinen an. Sowas sollte man immer ohne Anwalt machen, es sei denn man ist im schriftlichen Ausdruck sehr gehemmt. Ein Anwalt ist in so einem ersten, einfachen Verfahren meistens ein Problem und wer da mit Anwalt auftritt, verspielt schon mal einen Bonus.

Wie es läuft, zeigt sich immer erst später. Wenn es wieder Probleme mit dem Umgang gibt, wenn der Richter mehr als einen wohlfeilen Textbaustein produzieren muss, z.B. einen Ordnungsgeldbescheid. Wenn die Manipulationen der Gegenseite direkt am Kind anfangen, Umzug, Ferienaufenthalt etc. etc.
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RE: Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst... - von p__ - 09-01-2018, 15:12

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