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Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst...
#11
(10-01-2018, 11:08)Zuschauer schrieb: @PapaSpeakIng

Mal eine kurze Zwischenfrage...
Die KM war aber zur Geburt eures Sohnes noch nicht mit dem deutlichen älteren Mann verheiratet?
Oder doch?

Hallo Zuschauer, zur Aufklärung: Die Mutter war bereits während unserer kurzen Affäre verheiratet, wovon ich aber nichts wusste. Bei Geburt unseres Sohn war sie weiterhin verheiratet und somit wurde zunächst ihr Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Ich wurde erst durch ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung zum offiziellen Vater.

Letztlich war der Umstand der Ehe für mich aber ein Glücksfall: Denn so war ich der Kindesmutter gegenüber keinen Unterhalt schuldig...

Gruß, P.

(10-01-2018, 11:28)p__ schrieb:
(10-01-2018, 11:20)Austriake schrieb: SpeakIng hat also wohl von sich aus die Vaterschaftsfeststellung betrieben - hätte er das unterlassen, hätte sein Kind als eheliches Kind der KM gegolten.

Das ist nicht nötig, wenn der Ehemann die Vaterschaft angefochten hat. Wenn Affäre und Ehemann aber nicht wollen und nicht mitspielen, kommt der biologische Vater in schwieriges Gewässer, er gehört dann nur zur Väterkategorie 4, knapp über einem Samenspender mit Kategorie 5.

Hallo Austriake, in unserem Fall wurde ein Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung durch die Mutter betrieben. Der Ehemann hatte kein Interesse an einer Vaterschaft. Per Speichelprobe wurde festgestellt, dass ich der biologische Vater unseres Kindes bin. Entsprechend wurde die Geburtsurkunde geändert.

Gruß, P.

(10-01-2018, 12:45)Flo schrieb: @PapaSpeaking
Ein Vollstreckungstitel ist es dann, wenn der Richter im Umgangsbeschluss auf die Folgen einer Zuwiderhandlung explizit hinweist. MW muss dieser Hinweis sogar erneut erfolgen, wenn die Verpflichtung geändert wird. Wobei es völlig egal ist, denn Umgang wird nicht durchgesetzt. Hier müsste die Kindsmutter vor Gericht schon zugeben, dass sie den Umgang boykottiert. Meistens heißt es dann, dass das Kind nicht will, etc. Besonders verschlagene Mütter übertragen die Entscheidung für den Umgang dem völlig überforderten Kind, was dann eben sehr oft zur Folge hat, dass das Kind diesem Loyalitätskonflikt in Kombination mit  dieser enormen Doppelbindung nicht herr wird und den Umgang verweigert.

Hallo Flo, danke für die Aufklärung. Der Begriff 'Umgangszettel' war mir bisher nicht geläufig. Damit ist dann wohl ein Schreiben gemeint, dass auf Zuwiderhandlungen nicht explizit hinweist. 

In meinem Fall liegt dann aber auf jeden Fall zumindest in der Theorie ein Vollstreckungstitel vor, denn:

"Die Mutter wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen gegen ihre vorstehenden Verpflichtungen Ordnungsgeld bis 25.000 € oder, im Fall der Uneinbringlichkeit, Ordnungshaft verhängt werden kann."

Soviel zur Theorie. Wie Du weiß auch weiß, dass die Mutter da natürlich jede Menge Möglichkeiten hat, den Umgang zu vereiteln bzw. so schwierig wie möglich zu machen. Dennoch hat es nach diesem ersten Beschluss von 2015 für knapp zwei Jahre erstaunlich gut geklappt und es konnte sich eine intensive Bindung entwickeln. Nun ist das Ganze wieder eskaliert, weil ich eine Erweiterung des Umgangs hinsichtlich Urlaub beantragt habe. Dazu werde ich in einem separaten Beitrag berichten.

Viele Grüße, P.
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RE: Umgangsverfahren im Alleingang - Ein Vater machts selbst... - von PapaSpeakIng - 10-01-2018, 13:24

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