12-01-2018, 20:11
Wie gehabt: Ohne Sorgerecht darf der Vater nicht mal Bilder des Kindes zeigen. M. Carriere ging dafür sogar ins Gefängnis. Hier wieder ein Fall: http://www.bild.de/regional/berlin/proze....bild.html
Der Fall ist klassisch asymetrisch:
An die Adresse des Vaters: Verstoss gegen das Kunsturhebergesetz. Folge: Anzeige, bis zu ein Jahr Haft.
An die Adresse der Mutter: Umgangsbeschluss, den sie komplett missachtet und den Umgang ein volles Jahr einfach blockiert. Bei einer Zweijährigen ist das das halbe Leben. Folge: Dutzidutziduuu, Eidideididei!
Der Fall ist klassisch asymetrisch:
An die Adresse des Vaters: Verstoss gegen das Kunsturhebergesetz. Folge: Anzeige, bis zu ein Jahr Haft.
An die Adresse der Mutter: Umgangsbeschluss, den sie komplett missachtet und den Umgang ein volles Jahr einfach blockiert. Bei einer Zweijährigen ist das das halbe Leben. Folge: Dutzidutziduuu, Eidideididei!