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Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage
#12
Eine unterhaltsvermindernde Lohnsteuerklasse und Teilzeitarbeit sind verschiedene Sachverhalte. Bei der Lohnsteuerklasse sind die Chancen höher, damit eine Verschiebung der Aufteilungsquote zu erreichen. Da ist es einfach zu offensichtlich, dass die Mutter Unterhaltsdrückebergerei betreibt, denn es gibt einen dritten Nutzniesser davon - der neue Ehemann.

Der Hebel muss diese Quotelung sein. Man darf also nicht argumentieren, dass die Mutter mehr verdienen könnte und ihre Erwerbsobliegenheit missachtet, sondern man muss einen Quotelungsvorschlag, basierend auf dem Einkommen der Mutter als unbillig ablehnen. Aber das macht eh der Anwalt, herrscht ja Anwaltspflicht.
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RE: Beteiligung der Kindesmutter an den Kosten einer Abänderungsklage - von p__ - 16-01-2018, 15:32

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