17-01-2018, 13:30
Dem passt die Arbeit nicht, die er damit hat in einem der typischen völlig aussichtslosen Fälle, in dem sowieso nie was zu holen ist.
Auf welches Konto dein Einkommen geht, musst du angeben, das Einkommen des Ehegattens auch. Kannst du aber auch freilassen, das hat nur die Folge dass der Gläubiger auf Ergänzung klagen kann. Die beste Lösung: Trage "unbekannt" ein. Die Frage zielt auf einen eventuellen Unterhaltsanspruch von dir gegenüber der Ehefrau ab.
Was du immer angeben musst, steht in §802c ZPO. Auch wieder ein schönes Beispiel, wo genau wie im Unterhaltsrecht ein an sich klare und knappe gesetzliche Regelung über viele Jahre hinweg Stück für Stück, Grad um Grad durch eine verlogene Rechtssprechung einfach immer mehr ausgeweitet wird. Zuungunsten des Schuldners, des Pflichtigen.
Auf welches Konto dein Einkommen geht, musst du angeben, das Einkommen des Ehegattens auch. Kannst du aber auch freilassen, das hat nur die Folge dass der Gläubiger auf Ergänzung klagen kann. Die beste Lösung: Trage "unbekannt" ein. Die Frage zielt auf einen eventuellen Unterhaltsanspruch von dir gegenüber der Ehefrau ab.
Was du immer angeben musst, steht in §802c ZPO. Auch wieder ein schönes Beispiel, wo genau wie im Unterhaltsrecht ein an sich klare und knappe gesetzliche Regelung über viele Jahre hinweg Stück für Stück, Grad um Grad durch eine verlogene Rechtssprechung einfach immer mehr ausgeweitet wird. Zuungunsten des Schuldners, des Pflichtigen.