19-01-2018, 11:50
Ich blicke nicht wirklich durch, aber was hindert S daran, einfach mal Wohngeld zu beantragen? Mal probieren, mehr als eine Ablehnung kann dabei nicht passieren. Bei Wohngeld findet kein Rückgriff auf dich statt. Bei Bafög könnte das sein, aber auch nur im Rahmen des Unterhaltsrechts, das für Volljährige im Studium einen ziemlich niedrigen Rang vorsieht, für dich einen höheren Selbstbehalt. Es ist auch nicht sicher, ob ein Studium überhaupt zum Unterhalt berechtigt, eine bereits vorhandene Ausbildung könnte den Anspruch verneinen. Ich würde das entspannt sehen.