24-01-2018, 21:26
Im Grunde wechselt nur die Person, die übrigen Mechanismen bleiben gleich. Allerdings wundert es mich, dass man eine Beistandschaft einfach an eine andere Behörde abgeben kann. Das ist normalerweise nicht zulässig. Die Ex muss die Beistandschaft von sich aus beenden und Sozialleistungen fürs Kind beziehen, dann erst kommt das Jobcenter ins Spiel.