(25-01-2018, 17:19)Puffer schrieb: Kurz um, nach meinem Verständnis nicht leistungsfähig wenn du unterhalb des Pfändungsfreigrenze liegst, oder?
Dein Verständnis ist falsch. Bei KU kann in den sog. Vorrechtsbereich gepfändet werden. Guckst du § 850d ZPO. Oft wird der auf 880€ erstmal angesetzt. Das liegt unter der Pfändungsfreigrenze, die nur bei "normalen Schulden" greift.
(25-01-2018, 17:19)Puffer schrieb: .... eine monatliche freiwillige Zahlung von 15 Talern angeboten
Davor kann man nur warnen! Wenn du eine Zahlung vornimmst, dann anerkennst du deren (Gesamt-)Forderung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #