26-01-2018, 06:13
Moment mal, muss hier nicht vorab ein richterlicher Beschluß vorliegen der die Pfändungsfreigrenze heruntersetzt? Ansonsten wäre das für diesen Karnevalsverein ja ein leichtes an gewisses Kleingeld zu kommen und quasi ein Freifahrtsschein. Es ist bisher nichts tituliert oder schriftlich bestätigt worden.
Es ist mir auch nicht klar, warum eine freiwillige Zahlung nach meinen wirtschaftlichen Bedingungen einer Gesamtforderung der Blutsauger gleichzusetzen ist. Das wäre ja in etwa so, das du die Wurst gleichzeitig mit gekauft hast, nur weil du beim Bäcker ein trockenes Brötchen holst.
Es ist mir auch nicht klar, warum eine freiwillige Zahlung nach meinen wirtschaftlichen Bedingungen einer Gesamtforderung der Blutsauger gleichzusetzen ist. Das wäre ja in etwa so, das du die Wurst gleichzeitig mit gekauft hast, nur weil du beim Bäcker ein trockenes Brötchen holst.