26-01-2018, 10:50
Vollstreckbarkeit muss gegeben sein, das reicht für §850d ZPO.
Ratenzahlung auf Forderungen bestätigt deren Unstrittigkeit. Schon das Angebot einer Ratenzahlung durch dich ist gefährlich. Hoffentlich hast du das nicht schriftlich gemacht.
Ratenzahlung auf Forderungen bestätigt deren Unstrittigkeit. Schon das Angebot einer Ratenzahlung durch dich ist gefährlich. Hoffentlich hast du das nicht schriftlich gemacht.