28-01-2018, 14:20
Ich bin etwas verwirrt, denn die Meinung des Forum geht ja dahingehend, das rückständige Zahlungen nicht geleistet werden müssen. Dieser Auffassung bin ich ja auch, zumal wenn diese Beiträge nie bestätigt wurden durch Titulierung oder Richterspruch und daher zweifelhaft sind.
Unsere Gegenspieler die regelmäßig ihre Daseinsberechtigung nachweisen in dem sie einen auf die Nerven fallen sind allerdings der Meinung das Nachzahlungen grundsätzlich nicht verfallen wenn sie jährlich angemahnt werden. Könnt ihr mir da eine Erleuchtung geben??
Unsere Gegenspieler die regelmäßig ihre Daseinsberechtigung nachweisen in dem sie einen auf die Nerven fallen sind allerdings der Meinung das Nachzahlungen grundsätzlich nicht verfallen wenn sie jährlich angemahnt werden. Könnt ihr mir da eine Erleuchtung geben??
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Gestern war heute noch Morgen.[/list]
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