28-01-2018, 15:32
Der Betrag, der angeblich aufgelaufen ist, ist strittig, das ist alles. Er muss geleistet werden, wenn er vollstreckbar wird. Wie er das wird, steht unter anderem im Thread. Er muss nicht geleistet werden, solange er nicht vollstreckbar ist. Das ist er im Moment offenbar. Die üblichen Regeln bezüglich Verjährung und Verwirkung gelten dabei wie bei allen offenen, bestrittenen Forderungen.