29-01-2018, 14:01
Hallo Austriake,
natürlich ändert die Begründung nichts an der Abstammung. Es ist aber so, dass man nach Bekanntwerden von Hinweisen, die gegen die eigene Vaterschaft sprechen, genau 2 Jahre Zeit hat, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten. Ist diese Frist abgelaufen, gibt es keine Möglichkeit mehr die Vaterschaft anzufechten.
Bei mir bedeutet dies, dass ich vermutlich so um die 25 Jahre lang Kindsunterhalt an die Ex und den Kindsvater zahlen muss. Und das, obwohl meine Ehe wegen argl. Täuschung aufgehoben wurde. So belohnt das Rechtssystem Betrüger.
natürlich ändert die Begründung nichts an der Abstammung. Es ist aber so, dass man nach Bekanntwerden von Hinweisen, die gegen die eigene Vaterschaft sprechen, genau 2 Jahre Zeit hat, die Vaterschaft gerichtlich anzufechten. Ist diese Frist abgelaufen, gibt es keine Möglichkeit mehr die Vaterschaft anzufechten.
Bei mir bedeutet dies, dass ich vermutlich so um die 25 Jahre lang Kindsunterhalt an die Ex und den Kindsvater zahlen muss. Und das, obwohl meine Ehe wegen argl. Täuschung aufgehoben wurde. So belohnt das Rechtssystem Betrüger.